KUERTEN DESIGN STUDIO

Home
Kanzlei
Rechtsanwälte
Rechtsgebiete
Arbeitsrecht
Erbrecht
Familienrecht
Immobilienrecht
Mietrecht
Wohnungs- eigentumsrecht
Verkehrsrecht
Der internationale Verkehrsunfall
Unfallregulierung
Bußgeldverfahren
Unfallaufnahmebogen
Vertragliche Gestaltung
Forderungseinzug
Mediation
Kontakt
Sitemap
Impressum
Dienstleistungs- informationspflicht
DOWNLOADS (Vollmacht etc.)

Home >> Rechtsgebiete >> Verkehrsrecht >> Der internationale Verkehrsunfall

Der Internationale Verkehrsunfall

Wenn man im Ausland bei einen Verkehrsunfall geschädigt wird, rechnet jeder
mit erheblichen Probleme bei der Schadensregulierung.

Aber auch in Deutschland wird der Verkehrsunfall immer internationaler. Mit den offenen Grenzen kommen die Teilnehmer im Straßenverkehr in Deutschland
häufig aus anderen Ländern. Der Verkehrsunfall mit einem Niederländer auf der deutschen Autobahn ist alltäglich.

Bei dem internationalen Verkehrsunfall in Deutschland hat die Europäische Union hat aber zu einigen Erleichterungen geführt

Seit dem Jahr 2003 gilt in der Europäischen Union die vierte Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie. Auch einige andere Länder wie Island, Norwegen, Lichtenstein und die Schweiz haben diese Richtlinie in ihr nationales Recht umgesetzt.

Jede Versicherung hat in Deutschland einen Regulierungsbeauftragten zu benennen. Der Regulierungsbeauftragte bearbeitet den Verkehrsunfall. Da der Regulierungsbeauftragte regelmäßig Rücksprache mit der Versicherung nehmen muß, führt ein internationaler Verkehrsunfall immer zu Verzögerungen in der Schadensregulierung.

Bei einem Verkehrsunfall in Deutschland findet aber immerhin deutsches Recht Anwendung. Für den Geschädigten ist es hinsichtlich seiner materiellen Schäden trotz der Reformen der letzten Jahren immer noch eines der günstigsten Rechtsordnungen.

Schwieriger wird es, wenn der Verkehrsunfall im Ausland passiert ist. Dann ist regelmäßig das ausländische Recht anzuwenden.  Wir verfügen über die entsprechende Literatur, um die Richtigkeit der Regulierung des Verkehrsunfalls
zu überprüfen.

Wenn dennoch keine Einigung zu erzielen ist, beauftragen wir für unsere Mandanten einen ausländischen Kollegen, der den Anspruch gegebenenfalls gerichtlich durchsetzt.


Im Bahnhof Gruiten
Thunbuschstr. 22
42781 Haan
Tel.: 02104/833759-0
Fax: 02104/833759-10
In Hilden an der Mittelstraße
Über der Deutschen Bank
Schulstraße 2–4
40721 Hilden
Tel.: 02103/90717-0
Fax: 02103/90717-10

kontakt

 

In Kooperation mit: