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Home >> Rechtsgebiete >> Familienrecht >> Ehevertrag / Scheidungsfolgen- vereinbarung

Ehevertrag

Viele Menschen schrecken vor dem Abschluss eines Ehevertrages zurück, da sie meinen, dass ein Ehevertrag das Ende der Ehe regelt und dies somit widersprüchlich zu ihrem Eheversprechen ist.  Dabei wird verkannt, dass auch die Eheschließung ein Vertrag ist, dessen Einzelheiten der Gesetzgeber
festgelegt hat.  So regelt das Gesetz Rechte und Pflichten hinsichtlich des Unterhaltes, des Zugewinns, des Hausrates, des Rentenausgleiches etc.  Ein Ehevertrag ist also lediglich eine Modifizierung dieser gesetzlichen Regelungen.

Gern sind wir Ihnen bei der Anpassung der gesetzlichen Regelungen an Ihre individuellen Bedürfnisse behilflich.  Da die Rechtssprechung für diese Anpassung gewisse Grenzen gesetzt hat, ist eine Beratung unumgänglich.

Scheidungsfolgenvereinbarung

Wenn die Ehepartner eine Einigung hinsichtlich der typsichen Scheidungsfolgen, wie Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Zugewinnausgleich etc. erzielt haben, ist es sinnvoll, hierüber einen vollstreckbaren Titel zu erlangen.  
Dies kann entweder durch die Protokollierung eines Vergleiches vor Gericht im Scheidungsverfahren oder mit der Erstellung einer notariellen
Urkunde geschehen.

Wir beraten Sie gern, welcher Weg für Sie am sinnvollsten ist.

Im Bahnhof Gruiten
Thunbuschstr. 22
42781 Haan
Tel.: 02104/833759-0
Fax: 02104/833759-10
In Hilden an der Mittelstraße
Über der Deutschen Bank
Schulstraße 2–4
40721 Hilden
Tel.: 02103/90717-0
Fax: 02103/90717-10

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