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Home >> Rechtsgebiete >> Familienrecht >> Ehegattenunterhalt

Ehegattenunterhalt

Zum 01.01.2008 ist die Reform des Unterhaltsrechts in Kraft getreten. 

Ziel der Unterhaltsrechtsreform ist es die Eigenverantwortung der Ehepartner mehr zu stärken und gleichzeitig den Kindesunterhalt zu bevorrechtigen.
Hierdurch soll die Veränderung der Gesellschaft hinsichtlich Zeit- und Drittehen berücksichtigt werden.

Gern beraten wir Sie darüber, ob Sie Anspruch auf                  Ehegattenunterhalt haben oder ein bestehender Titel                         abgeändert werden kann                                                                      

Im Bahnhof Gruiten
Thunbuschstr. 22
42781 Haan
Tel.: 02104/833759-0
Fax: 02104/833759-10
In Hilden an der Mittelstraße
Über der Deutschen Bank
Schulstraße 2–4
40721 Hilden
Tel.: 02103/90717-0
Fax: 02103/90717-10

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