KUERTEN DESIGN STUDIO

Home
Kanzlei
Rechtsanwälte
Rechtsgebiete
Arbeitsrecht
Erbrecht
Familienrecht
Trennung und Scheidung
Online-Scheidung
Anwalts- und Gerichtkosten
Ehegattenunterhalt
Kindesunterhalt
Hausrat
Rentenausgleich
Zugewinnausgleich
Ehevertrag / Scheidungsfolgen- vereinbarung
Anwalts- und Gerichtskosten
Umgangs- und Sorgerecht
Elternunterhalt
Immobilienrecht
Mietrecht
Wohnungs- eigentumsrecht
Verkehrsrecht
Vertragliche Gestaltung
Forderungseinzug
Mediation
Kontakt
Sitemap
Impressum
Dienstleistungs- informationspflicht
DOWNLOADS (Vollmacht etc.)

Home >> Rechtsgebiete >> Familienrecht >> Anwalts- und Gerichtkosten

Kosten der Ehescheidung

Anwalts- und Gerichtskosten

Die Anwalts- und Gerichtskosten bestimmen sich nach dem sogenannten Gegenstandswert bzw. Streitwert.  
Nach der Rechtssprechung setzt sich der Gegenstandswert bei einer Ehescheidung aus dem dreifachen MonatsNettoeinkommen der Ehepartner sowie 1000 EUR für den Versorgungsausgleichzusammen.  
Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, werden üblicherweise 
250 EUR pro Kind in Abzug gebracht.

Werden im Scheidungsverfahren noch weitere Folgesachen, wie z.B. Unterhalt oder der Zugewinnausgleich geregelt, erhöht dies den Gegenstandswert.  
So bestimmt sich der Gegenstandswert in einem Unterhaltsverfahren nach dem Jahresbetrag des geltend gemachten Unterhaltes zuzüglich des rückständigen Unterhaltes.

Selbstverständlich informieren Sie zu Beginn unserer Tätigkeit über die Kosten, die auf Sie zukommen können.

Prozesskostenhilfe

Möglicherweise haben Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe.  Dies richtet sich nach
der Höhe Ihres Einkommens, Ihrer Verbindlichkeiten sowie Ihres Vermögens.
Das Gericht entscheidet auf Antrag über die Bewilligung der Prozesskosten.  

Allerdings ist zu beachten, dass die Prozesskostenhilfe 
grundsätzlich ein Darlehen ist.  Der Staat fragt bis zu vier Jahre nach Beendigung des Verfahrens nach, ob sich Ihre Einkommenssituation verbessert hat und die 
gewährte Prozesskostenhilfe zurückgezahlt werden kann.  

   

Im Bahnhof Gruiten
Thunbuschstr. 22
42781 Haan
Tel.: 02104/833759-0
Fax: 02104/833759-10
In Hilden an der Mittelstraße
Über der Deutschen Bank
Schulstraße 2–4
40721 Hilden
Tel.: 02103/90717-0
Fax: 02103/90717-10

kontakt

 

In Kooperation mit: