Fritz Fachanwälte
Wissen was Recht ist
Dr. Fritz Fachanwaelte Kanzlei Team

Dr. Fritz & Partner Fachanwälte – Rechtsanwälte mbB

Fachanwälte für Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Über uns

Kanzlei
Kanzlei

Rechtsanwalt Dr. jur. Torsten Fritz hat die Kanzlei im Jahre 1998 in Haan, im Stadtteil Gruiten, gegründet. Seit 2015 befinden sich die ebenerdigen Kanzleiräume in der Bahnstraße 1 schräg gegenüber dem Bahnhof Gruiten. Hier ist nun auch ein behindertengerechter Zugang möglich.  

Zugverbindungen bestehen von hier aus nach Düsseldorf, Wuppertal, Köln und Solingen. Parkmöglichkeiten befinden sich auf dem ehemaligen Edeka-Parkplatz direkt nebenan.

Rechtsanwältin Antje Pfingsten ist seit Juli 2004 in der Kanzlei tätig. Zusammen mit Rechtsanwältin Antje Pfingsten gründete Dr. Torsten Fritz 01.01.2006 die Partnerschaftsgesellschaft Dr. Fritz & Partner-Rechtsanwälte. Seit 06.12.2016 ist Dr. Fritz & Partner - Fachanwälte - Rechtsanwälte im Partnerschaftsregister des AG Essen als Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung eingetragen.

In den letzten Jahren haben sich die wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen stark gewandelt und werden sich weiter verändern. Die Anforderungen an die rechtliche Beratung fordern daher ein immer höheres Maß an Spezialisierung.

Seit Beginn ist Rechtsanwalt Dr. Torsten Fritz schwerpunktmäßig im Erbrecht, Mietrecht, Immobilienrecht und Verkehrsrecht tätig. Seit 2008 ist Rechtsanwalt Dr. Torsten Fritz Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und seit 2010 Fachanwalt für Erbrecht.  Rechtsanwalt Dr. Torsten Fritz ist zudem als Testamentsvollstrecker tätig.

Rechtsanwältin und Mediatorin Antje Pfingsten ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Familienrecht. Rechtsanwältin Pfingsten möchte gerade mit der Möglichkeit der Mediation Konflikte auch außerhalb des Gerichtssaales Zeit- und kostensparend lösen. Dies kann vor allem sinnvoll sein, wenn die Parteien auch weiterhin in Kontakt stehen, wie z.B. als Eltern, im Arbeitsverhältnis oder in der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Seit 2007 betreut Rechtsanwalt Carsten Leske die Verkehrsunfallbearbeitung und seit 2010 als Fachanwalt für Verkehrsrecht den gesamten Bereich des Verkehrsrechts, insbesondere Bußgeld- und Strafverfahren im gesamten Bundesgebiet. Nach Absolvierung des Fachanwaltskurses für Miet- und Wohnungsbaurecht betreut Rechtsanwalt Leske auch Mandate im Wohnraum- und Gewerbemietrecht, sowie im Wohnungseigentumsrecht.

Auch in Fällen, die mehrere Rechtsgebiete betreffen, kann damit eine umfassende Beratung aus einer Hand gewährleistet werden. Wir beraten und vertreten Mandanten, die meist aus der Region Kreis Mettmann (Haan, Hilden, Erkrath, Mettmann, Wülfrath, Langenfeld) sowie uns direkt anliegenden Städten wie Düsseldorf, Wuppertal und Solingen kommen.

Team

Kanzlei
Rechtsanwalt Dr.jur. Torsten Fritz und Ronja
Kanzlei
Rechtsanwältin Antje Pfingsten und Holly
Kanzlei
Rechtsanwalt Carsten Leske
Kanzlei
Karoline Lancelle
Kanzlei
Nadine Naumann
Kanzlei
Kathrin Schröer

Philosophie

Für die Rechtsanwälte und die Mitarbeiter ist die ständige Fortbildung durch Seminare und der Zugriff auf Fachzeitschriften, aktuelle Fachliteratur und elektronischen Medien selbstverständlich.

Die juristischen Dienstleistungen umfassen die gestaltende Beratung, den Forderungseinzug, die außergerichtlichen Verhandlungen sowie die umfassende Prozessvertretung vor den Gerichten. Dabei legen wir großen Wert darauf, kostspielige und zeitaufwendige Prozesse durch eindeutige vertragliche Gestaltung im Vorfeld zu vermeiden. Unser Ziel ist die vorausschauende Beratung zur Vermeidung von Konflikten.

Ist eine außergerichtliche Lösung nicht möglich oder nur zu Bedingungen, die für Sie nicht akzeptabel sind, werden Sie von uns bis zu den Oberlandesgerichten vertreten. Bei uns wissen Sie vor einem Gerichtsverfahren, wo die Risiken eines Verfahrens liegen. Die Entscheidung liegt bei Ihnen.

Die Rechtsgebiete werden regelmäßig durch zwei Rechtsanwälte betreut. Dies bedeutet: ständige Erreichbarkeit eines kompetenten Ansprechpartners und hohe Qualität der anwaltlichen Beratung durch das 4-Augen Prinzip.

Ihr Erfolg macht einen Großteil unserer Freude im Anwaltsberuf aus und ist unser täglicher Ansporn.

Warum Fachanwälte?

Was bedeutet der Titel "Fachanwalt/Fachanwältin"?

Um den Titel "Fachanwalt/Fachanwältin" für ein bestimmtes Rechtsgebiet von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen zu bekommen, sind theoretische Kenntnisse und praktische Kenntnisse nachzuweisen.

Die theoretischen Kenntnisse werden in einem mindestens 120 Zeitstunden umfassenden Fachanwaltslehrgang erworben und müssen durch drei mehrstündige Klausuren nachgewiesen werden.

Die praktischen Kenntnisse werden durch den Nachweis der Bearbeitung von Mandaten durch den jeweiligen Rechtsanwalt innerhalb eines bestimmten Zeitraumes belegt (Beispiel:  im Arbeitsrecht mindesten 100 Fälle innerhalb von drei Jahren aus diversen Einzelgebieten des Arbeitsrechts.)

Nach Verleihung des Titels, verlangt die Fachanwaltsordnung eine ständige jährliche Fortbildung, die der Rechtsanwaltskammer jeweils nachzuweisen ist.  Dies sind mindestens 15 Stunden je Rechtsgebiet.  Das regelmäßige Studium von Fachzeitschriften im jeweiligen Fachgebiet ist hierneben eine Selbstverständlichkeit.  Damit ist gewährleistet, dass der Fachanwalt/die Fachanwältin auf dem laufenden Stand von Gesetz und Rechtsprechung arbeitet.

Sie sehen: Fachanwälte und Fachanwältinnen sind in besonderer Weise bereit, für ihre Spezialisierung einzustehen.

Honorar

In der Regel rechnen wir unsere Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.  Die Gebühren bestimmen sich dann nach dem zugrundezulegenden Gegenstandswert.  So errechnet sich zum Beispiel der Gegenstandswert bei einer Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht nach dem dreifachen Bruttoeinkommen.  

Wenn der Gegenstandswert schwer zu bestimmen ist oder aber mehrere Angelegenheiten ineinander greifen, wie zum Beispiel häufig im Familienrecht, vereinbaren wir mit unseren Mandanten einen bestimmten Gegenstandswert oder ein Stundenhonorar.

Wir übernehmen auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.  Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung lohnt sich insbesondere im Arbeitsrecht.  Denn nach dem Arbeitsgerichtsgesetz trägt jede Partei bis zum Abschluss der ersten Instanz seine Kosten selbst.  

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, sollten Sie auch einen unabhängigen Rechtsanwalt aufsuchen.  Die Rechtsberatung der Rechtsschutzversicherung verfolgt vielleicht nicht immer nur Ihre persönlichen Interessen, sondern auch die eigenen finanziellen Interessen. 

Selbstverständlich bearbeiten wir auch Mandate auf Basis von Beratungs- oder Prozesskostenhilfe.  

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