Bundesweit sollen mindestens 300.000 Kunden von dem Skandal um Schrottimmobilien betroffen sein. In den 90er Jahren hatten diese Kunden häufig eine weitgehend wertlose Immobilie gekauft. Kennzeichen für den Kauf der Wohnungen war, dass die Vermittler meist versprochen hatten, das Geschäft würde sich durch Mieteinnahmen und Steuerersparnisse voll finanzieren. Insgesamt soll bei den verschiedenen Banken ein zweistelliger Milliardenbetrag an Krediten aufgelaufen sein. Davon allein bei der Badenia 7.000 Kunden.
Das BGH hat unter dem Aktenzeichen: XI ZR 414/0 einen Fall entschieden, bei dem die Klägerin im Jahre 1997 umgerechnet einen Kredit über 51.000,- EUR aufgenommen hat, um die Wohnung zu finanzieren. Gleichzeitig musste sie einem Mietpool beitreten. Der Mietpool hat die Mieten mehrerer Wohnung vereinnahmt und danach an die Eigentümer ausgeschüttet.
Das OLG Karlsruhe war der Ansicht, dass das Mietpoolkonzept schon beim Verkauf der Wohnung betrügerische überhöhte Mietausschüttungen vorgab, um den Erwerbern eine gute Rendite vorzutäuschen.
Der BGH bestätigte zwar, dass die Klägerin durch grob unrichtige Angaben arglistig getäuscht worden sei. Dennoch verwies es diesen Fall an das OLG zurück. Denn die Badenia habe bestritten, davon Kenntnis zu haben und zum Beweis zwei Zeugen benannt. Diese müssten vor einer Entscheidung noch vernommen werden.
Der BGH hat ausdrücklich für zulässig erklärt, dass Banken Immobiliekredite an den Beitritt zu einem Mietpool binden dürfen. Dann müssten sie die Erwerber allerdings über die Risiken aufklären, wenn die Banken wüssten, dass der Mietpool schon überschuldet ist oder dass überhöhte Ausschüttungen bezahlt werden, die einen falschen Eindruck von Rentabilität und Finanzierbarkeit der Anlage vermitteln.