Aufgrund des medizinischen Fortschrittes leben wir immer länger. Leider sind ältere Menschen jedoch nicht mehr immer in der Lage sich selbst zu versorgen und werden pflegebedürftig. Wenn die Pflege zu Hause nicht möglich ist, kommen auf die Pflegebedürftigen meist hohe Kosten für ein Pflegeheim zu. Wenn der Pflegebedürftige diese Kosten nicht selbst übernehmen kann, stellt sich die Frage, in wieweit die Angehörigen für diese Kosten aufkommen müssen. Dies sind Rechtsfragen, mit denen sich die Gerichte noch nicht lange beschäftigen müssen.
Probelmatisch wird es oft dann, wenn die Pflegebedürftigen zuvor Wohneigentum oder andere Vermögenswerte auf ihre Kinder übertragen haben und sich als Gegenleistung eine Pflegeverpflichtung oder ein Wohnrecht eingetragen worden ist.
Wir beraten Sie gern zu diesem Komplex und helfen Ihnen sachgerechte Lösungen zu erarbeiten.