Wir beraten Sie in Fragen des Betriebsverfassungsrechts.
Diese betreffen die Mitbestimmung des Betriebsrates in sozialen,
personellen und wirtschaftlichen Angelegenheit oder
beispielsweise Schulungskosten für Betriebsratsmitglieder.
Gern stehen wir Ihnen bei der Verhandlung über
Betriebsvereinbarungen zur Seite.
Außerdem begleiten wir Sie bei der Erstellung eines Sozialplans nebst Intererssenausgleich.